In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Anders als bei Psychotherapeuten, die über eine Approbation verfügen und nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) arbeiten, sind Heilpraktiker für Psychotherapie nicht in das Krankenkassensystem integriert.

Die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie müssen daher in der Regel privat bezahlt werden. Die Honorarsätze können je nach Therapeuten, Therapiemethode und Region variieren. Es kann jedoch sein, dass einige private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen eine teilweise oder vollständige Kostenerstattung für psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie anbieten. In solchen Fällen ist es ratsam, sich im Voraus bei der Versicherung über die genauen Bedingungen und Leistungen zu informieren.