Ein Psychologe hat ein Studium der Psychologie an einer Universität abgeschlossen, was ihn mit tiefgehenden theoretischen und methodischen Kenntnissen in verschiedenen Bereichen der Psychologie ausstattet. Dieses Studium allein befähigt ihn jedoch nicht, psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen. Um als Psychotherapeut tätig zu sein, benötigt ein Psychologe eine zusätzliche Ausbildung und eine Approbation gemäß dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG).
Ein Psychotherapeut nach dem Heilpraktikergesetz, oft als Heilpraktiker für Psychotherapie bezeichnet, hat keine universitäre Ausbildung in Psychologie durchlaufen. Stattdessen muss er eine Prüfung beim Gesundheitsamt bestehen, die grundlegende Kenntnisse in Psychopathologie und rechtlichen Rahmenbedingungen abfragt. Diese Prüfungsvorbereitung kann durch Selbststudium oder private Lehrgänge erfolgen. Nach Bestehen dieser Prüfung darf er psychotherapeutische Behandlungen anbieten, jedoch nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassenabrechnung und nicht mit der gleichen medizinischen und psychologischen Tiefe wie approbierte Psychotherapeuten.
Kurz gesagt, Psychologen haben eine umfassendere akademische Ausbildung und müssen zusätzliche Qualifikationen erwerben, um als Psychotherapeuten zu arbeiten. Heilpraktiker für Psychotherapie hingegen dürfen nach einer spezifischen Prüfung psychotherapeutisch tätig sein, ohne den breiten akademischen Hintergrund eines Psychologen zu haben.